Sven Thieme zu Steuern.

Compentent Investment Management verweist an Experten zu den Themen Steuern und Rente

Dresden. Mehr Rente – wieder einmal gab es im Juli 2017 gute Nachrichten für die Rentner in Deutschland. Doch nicht jeder Rentner freut sich uneingeschränkt, denn gleichzeitig steigt bei vielen Ruheständlern die Unsicherheit darüber, ob sie mit steigenden Renten steuerpflichtig werden. „Rente und Steuern, das ist für viele Menschen, die zu uns in die Charlotte-Bühler-Straße 7 kommen, ein komplexes Thema. Wir informieren unsere Mandanten umfassend zu den Themen Steuern und Rente und verweisen an die richtigen Ansprechpartner für eine ausführliche Beratung. Das können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder auch der Lohnsteuerhilfeverein sein“, stellt Sven Thieme, Geschäftsführer von Competent Investment Management (CIM), heraus. CIM ist ein auf die Themen Altersvorsorge, Inflation sowie Steuern und Rente spezialisiertes Unternehmen in der Charlotte-Bühler-Straße 7 in Dresden, das Mandanten aus Dresden, Radebeul und über die Grenzen von Sachsen hinaus betreut.

Rente und Steuern – an wen sie sich wenden können, erfahren Rentner in der Dresdner Straße 92

Die gute Nachricht für derzeitige Rentner ist: Die große Mehrzahl muss nach wie vor keine Steuern zahlen. Allerdings, schränkt Sven Thieme ein, steige jährlich die Zahl der Rentner, auf deren Alterseinkünfte Steuern fällig werden. Denn jeder Rentner, der neu in den Bezug der Altersversorgung eintritt, muss mit einem geringeren Steuerfreibetrag zurechtkommen. Die Konsequenz daraus ist: Sie müssen im Vergleich zu älteren Rentnern bereits bei geringeren Renten Steuern zahlen. Die Experten von der Competent Investment Management raten ihren Mandanten im Zweifelsfalle einen Steuerberater bzw. den Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen. Der Lohnsteuerhilfeverein weist zum Beispiel darauf hin, dass auch die Rentenanpassungen in voller Höhe steuerpflichtig sind, gleichzeitig jedoch das steuerfreie Existenzminimum im Jahr 2017 um 168 Euro ansteigt, auf dann 8.820 Euro. Von der steuerpflichtigen Rente können zudem Beiträge zu Kranken‐ und Pflegeversicherung abgezogen werden. Im Schnitt sind das laut Lohnsteuerhilfeverein elf Prozent.

Bei mehr als 190 Euro Rentenerhöhung besser steuerlich beraten lassen

Der Lohnsteuerhilfeverein gibt Rentnern, die unsicher über ihre Steuerpflicht sind, einen einfachen Hinweis: Wer durch die Rentenerhöhung im Vergleich zum Vorjahr 190 Euro mehr Rente hat, sollte einen Steuerfachmann aufsuchen. Dieser Empfehlung schließt sich auch Sven Thieme von Competent Investment Management an.

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