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Der wohlverdiente Ruhestand – wer bisher dachte, damit tritt auch die Ruhe vorm Finanzamt ein, liegt oft falsch. Denn was vielen Rentnern und Pensionären nicht bewusst ist: Auch auf die Rente sind unter Umständen Steuern fällig. Dazu gehören sowohl private als auch gesetzliche Altersbezüge. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie auf Ihre Renten und Ihr Vermögen im Ruhestand Steuern zahlen müssen, nutzen Sie den Sachverstand, die Expertise und das Informationsangebot der COMPIVENT GmbH mit Sitz in Radebeul.
Bernhard-Voß-Straße 27 in Radebeul: Ihre Adresse für kompetente Informationen zum Thema Steuern im Rentenalter
Die gute Nachricht für Menschen im Rentenalter ist: Nicht alle Einkünfte im Alter unterliegen der Steuerpflicht. Es gibt einen sogenannten Rentenfreibetrag. Dieser Teil der Rente wird nicht besteuert. Sven Thieme von COMPIVENT weiß aus der langjährigen Erfahrung, dass bei vielen Pensionären und Rentnern große Verunsicherung darüber herrscht, ob und wieviel Steuern sie zahlen müssen.
Ein wichtiges Eckdatum beim Thema Steuern und Rente war der 31. Dezember 2004. Wer bereits zuvor schon Rentner war, profitiert auch heute und in Zukunft von einem Freibetrag von 50 Prozent der Jahresbruttorente. Dieser Betrag bleibt auch dann gleich, wenn die Renten durch Anpassungen ansteigen. Derzeit gilt ein steuerlicher Grundfreibetrag von 8.354 Euro. Die meisten Rentner – das sind etwa drei Viertel aller Rentnerhaushalte in Deutschland – müssen keine Steuern zahlen. Doch in Zukunft sieht das anders aus.
Denn seit dem 1. Januar 2005 gab es im System der Besteuerung von Renten grundlegende Änderungen. Seit diesem Tag gilt die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“, nach der Aufwendungen für die Altersvorsorge zunehmend steuerfrei sind, gleichzeitig jedoch spätere Renteneinkünfte besteuert werden. Diese Regelung ist im Übrigen nicht zwingend von Nachteil, nämlich dann, wenn die Rente geringer als das Erwerbseinkommen ist. Sorgen Sie in der Erwerbszeit für das Alter vor, zahlen Sie also weniger Steuern. Treten Sie in den Rentenbezug ein, verfügen Sie unter Umständen über weniger Einnahmen, und der Steueranteil auf Ihre Rente wird geringer.
Rente und Steuern – ein Thema für die COMPIVENT GmbH
Selbst wenn Sie in Ihrem Arbeitsleben durchschnittliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und über keinerlei Nebeneinkünfte verfügen, werden Ihre Alterseinkünfte in Zukunft – wenn auch nur geringfügig – steuerpflichtig sein. Wenn Sie ab dem Jahr 2040 in Rente gehen, müssen Sie Ihre Rente in jedem Fall voll versteuern. Das kann also heißen, wenn Sie zu Rentenbeginn noch keine Steuern zahlen, kann sich das während der Bezugszeit noch ändern. Dabei ist zu beachten, dass der steuerpflichtige Anteil der Rente für diejenigen, die neu in die Rente eintreten, jährlich um jeweils zwei Prozentpunkte ansteigt. Was bedeutet das zum Beispiel für jemanden, der 2020, also in nicht allzu langer Ferne, in Rente geht? Er muss mit einem steuerpflichtigen Anteil seiner Jahresbruttorente von 80 Prozent rechnen. Danach steigt der Anteil jährlich um ein Prozent – aber spätestens 2040 ist die Rente voll zu versteuern.
Was können Sie tun, um Ihre Last an Steuern im Ruhestand so gering wie möglich zu halten?
Die Abgabe einer Steuererklärung ist kompliziert. Und sie wird noch komplizierter, wenn Sie sich im Ruhestand befinden. Das weiß Sven Thieme von der COMPIVENT GmbH, der Mandanten aus dem Raum Radebeul, Dresden und weit darüber hinaus bei Fragen rund um Rente und Steuern begleitet, aus langjähriger Erfahrung. Der Finanzfachmann ist der Meinung: Auf die fundierte und sachliche Information kommt es an. Sven Thieme greift dabei auf ein bundesweites Netzwerk an ausgewiesenen Fachleuten und Steuer-Experten zurück. Denn egal ob gesetzliche oder private Altersvorsorge – das Thema Steuern ist für alle Menschen wichtig – für diejenigen, die für ihr Alter vorsorgen wollen, wie für diejenigen, die bereits im Ruhestand sind.
Steuern sparen bei der Altersvorsorge – COMPIVENT hilft Ihnen weiter
Worauf kommt es also an, wenn man seine gesetzliche Altersvorsorge durch eine private ergänzen will? Wer früh bedenkt, dass das Finanzamt auch im Ruhestand anklopft, kann die Weichen intelligent stellen und die Steuerlast im Alter durch geeignete Anlageformen senken. Denn wer ist schon Freund oder Freundin von hohen Steuern? Sven Thieme empfiehlt deshalb Anlegern, sich bei der Investition in Sachwerte und Kapitalanlagen schon frühzeitig zu allen steuerlichen Belangen von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder dem Lohnsteuer-Hilfeverein (LStHV) beraten und aufklären zu lassen. Wie kann eine private Altersvorsorge durch Zulagen optimal und steuervergünstigt vom Staat gefördert werden? Riesterverträge, Rürup-Rente oder Direktversicherung, Pensionsfons oder Pensionskassen – was macht Sinn? Sven Thieme weiß, diese Fragen können niemals pauschal beantwortet werden. Vielmehr orientiert sich eine optimale und unabhängige Information beim Thema Steuern und Altersvorsorge immer an den persönlichen Wünschen und Zielen der Anleger. Thieme verweist dazu ausschließlich an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder den LStHV.
COMPIVENT GmbH: Sachverstand bei den Themen Steuern und Rente
Steuern und Altersvorsorge sind komplexe Themenbereiche, in denen Sie sich Information von seriösen ausgewiesenen Fachleuten einholen sollten, wie sie die COMPIVENT GmbH vermitteln kann. Wir sind Ihre Partner und Experten bei einer Altersvorsorge, die individuell zu Ihnen passt. Das kann auch eine Immobilie oder eine Anlage in anderen Assets sein. Bei COMPIVENT GmbH bündelt Sven Thieme den Sachverstand und die Expertise aus allen relevanten Bereichen zum Thema Steuern in einem Pool auf den Sie zurückgreifen können und von dem Sie mit dem Wunsch einer privaten Altersvorsorge umfassend profitieren können.
Sie möchten mehr erfahren? Wir sind gerne für Sie da!
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