Rentner von morgen müssen Steuern auf ihre Rente einplanen. Was gilt es, zu beachten?
Dresden. Mit dem Jahreswechsel steigt die Rentenbesteuerung. Auf diese „Bad News“ für alle Neurentner im Jahr 2018 weist Finanzexperte und Geschäftsführer von Competent Investment Management, Sven Thieme hin. Was bedeutet das konkret: Im Jahr 2018 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil an. Dieser lag bisher bei 74 Prozent, nach dem 1. Januar 2018 bei 76 Prozent. Für Neurentner bedeutet dies: Sie müssen auf 76 Prozent ihrer Rente Steuern zahlen. Im Umkehrschluss heißt das: Nur noch 24 Prozent der Rente bleiben steuerfrei. „Der mit jedem Jahr schrumpfende steuerfreie Rentenanteil sollte nicht nur die Rentner von heute, sondern auch die von morgen interessieren. Denn die Besteuerung der Renten muss in die private Altersvorsorge mit einberechnet werden“, hebt Sven Thieme hervor. Die Steuern auf die Rente vergrößern somit die sogenannte Rentenlücke, also die Diskrepanz zwischen dem zuletzt erhaltenen Nettolohn und der Höhe der gezahlten Rente.
Sven Thieme: Wer heute fürs Alter vorsorgt, sollte auch an die Steuern von morgen denken
Wer heute seine Altersvorsorge plant, sollte unbedingt bedenken, dass in Zukunft die Rente mit wachsendem Anteil besteuert wird. „Rentner von morgen sind noch stärker von der Rentenbesteuerung betroffen, als die Rentner von heute. Wer also heute darüber nachdenkt, fürs Alter vorzusorgen, sollte nach intelligenten Anlageformen suchen und seine Steuerlast damit senken“, lautet der Vorschlag von Sven Thieme. Bei dieser Frage ist Sachverstand und umfassende Information unerlässlich, betont der Finanzexperte. Ein zentrales Datum dabei: Ab Renteneintritt im Jahr 2040 wird die Rente zu 100 Prozent besteuert. Wer vorsorgt muss wissen, dass er seine Beiträge für die Altersvorsorge heute besser von der Steuer absetzen kann. Dadurch vermeidet der Gesetzgeber eine doppelte Besteuerung.
Keine pauschalen Antworten auf die Frage nach Steuern und Renten
Wichtig ist nach Einschätzung von Sven Thieme, dass die tatsächliche Höhe der fälligen Steuern auf die Rente immer im Einzelfall errechnet werden muss. Hier ist zwingend kompetente Beratung erforderlich. „Wir vermitteln unseren Kunden dazu den Sachverstand von spezialisierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern bzw. dem Lohnsteuerhilfeverein“, betont Sven Thieme.
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